Auch als Großeltern, Tante, Onkel, Geschwister oder andere Verwandte des Kindes können Sie als Pflegeeltern anerkannt werden. Hierzu müssen die Voraussetzungen für die „Hilfe zur Erziehung“ ebenso gegeben sein – wie bei jedem anderen Pflegeverhältnis auch.
Sind Sie Freunde, Nachbarn oder gute Bekannte der Familie, spricht man von Netzwerkpflege.
In der Regel ist die Verwandten- und Netzwerkpflege eine auf längere Zeit oder dauerhaften Verbleib angelegte Lebensform.
Wenn Kinder mit geistiger- oder körperlicher Behinderung in Pflegefamilien aufwachsen, so handelt es sich hierbei um eine Eingliederungshilfe nach § 54 Sozialgesetzbuch Zwölf. Pflegeeltern brauchen für die Betreuung, Unterstützung und Pflege dieser Pflegekinder eine besondere Fähigkeit und Eignung. Zuständig für Ihre Beratung und Unterstützung ist weiterhin der Pflegekinderdienst der Hansestadt Lübeck.
1. Infoabend
2. Bewerbungsbogen abgeben
3. Hausbesuch 1
4. Grundqualifizierung 1 (GQ 1)
5. Unterlagen abgeben
6. Weitere Gespräche
7. Aufnahme eines Kindes
8. Grundqualifizieurng 2 (GQ 2)