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Diese Website wird überarbeitet!

 

Aktuell finden Sie daher nur eine kurze Informationsübersicht zum Pflegekinderwesen allgemein.

Wir konnten Ihr Interesse wecken? Dann kommen Sie gerne später wieder und informieren sich im Detail.  

 

 

Sie möchten Pflegeeltern werden?
Das Wichtigste zuerst:

Für die Aufnahme eines Pflegekindes ist ihr Familienstand nicht ausschlaggebend. Sie müssen nicht verheiratet sein. Unverheiratete oder gleichgeschlechtliche Paare können ebenso wie auch Alleinstehende ein Pflegekind oder mehrere Pflegekinder aufnehmen. Auch Großelternpaare sind willkommen – viele leisten bereits ausgesprochen wertvolle Hilfe für Kinder aus unserer Stadt.

Das Wichtigste, was Sie benötigen, ist ein Herz für die Kinder und Offenheit für deren Lebens- und Familien-Erfahrungen.

Kinder brauchen Platz – zum Spielen und Lernen, zum Herumtollen und Aufwachsen. Es muss nicht immer ein eigenes Zimmer für das Kind vorhanden sein. Ihre Wohnung muss für die Bedürfnisse des Kindes ausreichen, das Sie aufnehmen.

Für Ihre Pflegekinder benötigen Sie Zeit und Aufmerksamkeit. Das Kind braucht Sie als Halt, Stabilität, Sicherheit. Es hat anstrengende Erfahrungen hinter sich.

Die Berufstätigkeit teilen sich Pflegeeltern häufig so auf, dass eine Person mehr und die andere weniger Stunden arbeitet, um für das Kind da sein zu können.

Wichtig ist, dass Sie in gesicherten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und mit Ihrem Einkommen unabhängig von den Leistungen für Ihre Pflegeeltern-Tätigkeit sind. Welche Leistungen Sie für Ihre Arbeit erhalten ist abhängig von der Pflegeform und für welches Jugendamt Sie tätig sind. 

Für das gute Gelingen bei der Pflege eines Kindes ist die Akzeptanz aller Familienmitglieder wichtig. Beide PartnerInnen und die eigenen Kinder der Familie müssen die Pflegschaft wollen.

Im Laufe des Bewerbungsverfahrens benötigen wir von Ihnen ein Führungszeugnis.

Natürlich müssen Sie gesundheitlich in der Lage sein, sich um ihr Pflegekind zu kümmern.

 

 

 

3 Möglichkeiten zur Aufnahme eines Pflegekindes:

- befristete Vollzeitpflege

- unbefristete Vollzeitpflege

- Poolfamilie

 

Was für Sie passt, wird in unserem Qualifizierungsverfahren mit Ihnen erarbeitet

 


Befristete Vollzeitpflege

Bei einer befristeten Unterbringung der Pflegekinder, brauchen die Kinder nach unruhigen Zeiten einen Ruhepol, um sich zu erholen. Pflegefamilien, die für diese Zeit bis zur Klärung der Familiensituation für Kinder da sind, stellen eine wichtige Station im Lebensweg der Kinder dar. Sie als Pflegefamilie kümmern sich, bis entschieden wird, ob die Kinder zurück zu den Eltern gehen können oder auf Dauer außerhalb der eigenen Familie untergebracht werden. Dieses Verfahren dauert unterschiedlich lange. Manchmal wenige Tage, manchmal über einem Jahr und in wenigen Ausnahmefällen noch darüber hinaus. In dieser besonders herausfordernden Zeit werden Sie und ihre Familie eng durch Fachkräfte begleitet und professionell unterstützt.



Unbefristete Vollzeitpflege

Bei einer auf Dauer angelegten Unterbringung der Pflegekinder, wird darauf geachtet, dass Eltern und Kind einen familienentsprechenden Altersabstand haben. Die Kinder der Familie sollten in etwa 2 Jahre älter sein, als das aufzunehmende Pflegekind. Sie und Ihre Familie werden auch hier in allen Belangen rund um das Pflegekind gut begleitet. 



Poolfamilie

Die Aufnahme eines Kindes als Poolfamilie bedeutet, dass ein junges Kind aufgenommen wird (Säugling oder Kleinstkind), bei welchem relativ sicher ist, dass eine Rückkehr zu den eigenen Eltern nicht möglich sein wird. Dennoch gibt es einen Klärungsprozess, der abgeschlossen werden muss. Erst dann kann die Pflegschaft ggf. als unbefristete Vollzeitpflege weitergeführt werden. Für die Pflegekinder ist diese Art der Pflege ein großes Geschenk, da ihnen ggf. ein erneuter Wechsel erspart wird. Für Familien stellt diese Zeit der Ungewissheit häufig aber eine große Herausforderung da und ist nicht immer leicht auszuhalten. Selbstverständlich werden Sie auch in dieser Phase eng durch Fachkräfte begleitet.