Die Pflege eines Kindes als „Pool-Familie“ bietet einem Kleinkind oder Säugling besondere Chancen. Hierbei handelt es sich um eine Pflegschaft, bei welcher relativ sicher davon ausgegangen wird, dass sie längerfristig bestehen wird. Es gibt jedoch einen Klärungsprozess, der abgeschlossen werden muss. Häufig handelt es sich um die Erstellung von Gutachten oder um gerichtliche Verfahren. Erst nach Abschluss dieses Klärungsprozesses wird entschieden, ob das Kind in der Pflegefamilie verbleiben soll. Wird dies bejaht, so kann die Pflege als unbefristete Pflege eingerichtet werden und dem sehr jungen Kind wird ein erneuter Wechsel der Bezugspersonen und somit eine weitere hohe Belastung erspart.
1. Infoabend
2. Bewerbungsbogen abgeben
3. Hausbesuch 1
4. Grundqualifizierung 1 (GQ 1)
5. Unterlagen abgeben
6. Weitere Gespräche
7. Aufnahme eines Kindes
8. Grundqualifizieurng 2 (GQ 2)