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Zusammenarbeit mit Behörden, Trägern, Jugendamt und Herkunftseltern

 

Pflegeeltern brauchen Probleme mit Pflegekindern nicht alleine lösen. Nach der Aufnahme eines Pflegekindes erhalten Sie Beratung und Begleitung. Sie werden durch die MitarbeiterInnen des Fachdienstes Kinder in zwei Familien der AWO gGmbH oder des Pflegekinderdienstes der Hansestadt Lübeck unterstützt. Sie als Pflegefamilien erhalten für Fragen, die das Pflegekind oder das Pflegeverhältnis betreffen konkrete Unterstützung.

Die BeraterInnen sind durch einen guten Kontakt zu Ihrer Familie mit der aktuellen Situation Ihrer Pflegefamilie so vertraut, dass Sie in Krisensituationen hilfreich unterstützen können.

Bei Aufnahme eines Kindes in Vollzeitpflege erhalten Sie einen schriftlichen Pflegevertrag, der die Rechte und Pflichten der Vertragspartner enthält.
Für eine Vollzeitpflege, die nicht durch das Jugendamt vermittelt wird, benötigen die Pflegeeltern eine Erlaubnis ihres Jugendamtes. Ausgenommen hiervon sind nur Verwandte und Verschwägerte bis zum 3. Grad und Familien, die einem fremden Kind bis zur Dauer von acht Wochen Unterkunft gewähren (§ 44 SGB VIII).

Die Pflegeeltern müssen dem Jugendamt wichtige Ereignisse mitteilen (z. B. ernstliche Erkrankungen oder Unfälle, beabsichtigte Wohnungswechsel, Ehescheidungen oder Trennungen) und Auskünfte erteilen. Das Jugendamt überprüft während des Pflegeverhältnisses auch, ob die Pflegeeltern eine dem Wohl des Kindes förderliche Erziehung weiterhin gewährleisten (§ 37 Abs. 3 SGB VIII). Ist das Wohl des Pflegekindes gefährdet und sind die Pflegeeltern nicht bereit oder in der Lage, die Gefährdung abzuwenden, so wird das Jugendamt den Pflegevertrag kündigen bzw. die Erlaubnis widerrufen (§ 44 Abs. 3 SGB VIII).

Infohotline
0451 / 504 15 44
Nächster Infoabend
Do, 01.01.1970 16-18 Uhr
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