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Adoption

Interessieren Sie sich für die Adoption eines Kindes, so erhalten Sie Informationen und Unterstützung über die Adoptionsvermittlungsstelle der Hansestadt Lübeck. Die Sozialpädagogischen Fachkräfte der Adoptionsvermittlungsstelle prüfen, ob eine Vermittlung eines Kindes zu Ihnen grundsätzlich in Betracht kommt.

Adoption oder die „Annahme als Kind“ bezeichnet die rechtliche Begründung eines Eltern-Kind-Verhältnisses zwischen Ihnen und dem Kind.

Wenn Ihnen ein Kind vermittelt wird, so übernehmen Sie bereits während der Adoptionspflegezeit, die mindestens ein Jahr beträgt, alle Verpflichtungen für das Kind. Nach einer angemessenen Pflegezeit wird ein Adoptionsantrag beim Familiengericht gestellt. Dieses prüft die Voraussetzungen und beschließt gegebenenfalls die Adoption. Mit Ausspruch der Adoption (Beschluss) sind Sie rechtlich voll und ganz Eltern des Kindes.

Bei der Stiefkindadoption ist der Annehmende mit einem Elternteil des Angenommenen verheiratet oder verpartnert. Das Besondere an der Stiefkindadoption ist, dass – anders als bei anderen Adoptionen – das rechtliche Abstammungsverhältnis zu dem mit dem Annehmenden verheirateten oder verpartnerten Elternteil aufrechterhalten und nur das Abstammungsverhältnis zum anderen leiblichen Elternteil beendet wird. Dadurch wird das Kind ein gemeinsames Kind der Eheleute oder Lebenspartner.

Was ist der Unterschied zwischen einem Adoptivkind und einem Pflegekind?

Zwischen Adoptiv- und Pflegekindern gibt es rechtliche Unterschiede. Adoptierte Kinder sind Kinder ihrer „neuen“ Eltern und nicht mehr mit ihrer Herkunftsfamilie verwandt. Adoptiveltern haben mit Ausspruch der Adoption durch das Familiengericht sämtliche Rechte und Pflichten, wie z. B. das Sorgerecht und die Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind.

Pflegekinder bleiben rechtlich Kinder ihrer leiblichen Eltern. Die Sorgerechtsregelung hat hierauf keine Auswirkung. Pflegeeltern können während der Zeit des Pflegeverhältnisses in Angelegenheiten des täglichen Lebens des Kindes entscheiden. Die leiblichen Eltern entscheiden weiterhin in Dingen von erheblicher Bedeutung und haben einen Rechtsanspruch auf Kontakte zu ihrem Kind.

Infohotline
0451 / 504 15 44
Nächster Infoabend
Do, 01.01.1970 16-18 Uhr
Wir freuen uns, wenn Sie sich zum Infoabend anmelden. Derzeit ist eine Teilnahme nur mit Anmeldung möglich.

Die einzelnen Schritte, um Pflegefamilie zu werden:

1. Infoabend
2. Bewerbungsbogen abgeben
3. Hausbesuch 1
4. Grundqualifizierung 1  (GQ 1)
5. Unterlagen abgeben
6. Weitere Gespräche
7. Aufnahme eines Kindes
8. Grundqualifizieurng 2 (GQ 2)

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