Linda erzählt über ihre Erfahrungen in der Pflegefamilie:
„Find ich voll gut hier. Es gibt sogar was auf Brot zu legen – Wurst und so. Ich durfte im Supermarkt selbst aussuchen, was ich mag! Da war ich erstmal völlig ruhig und habe mich gar nicht getraut. Und jetzt habe ich sogar ein Bett in einem Kinderzimmer. Das heißt so, weil da nur Kinder drin sind! Und ich mache jetzt immer Hausaufgaben – naja, das ist jetzt nicht so toll, weil meine Pflegemutter kontrolliert auch immer, ob ich die ordentlich gemacht habe. Aber irgendwie auch schön. Dass sie das sehen will, meine ich! Vielleicht kann ich ja hier blieben.“
Linda, seit drei Monaten bei Familie H. – zunächst befristet aufgenommen, dann über die „Poolregelung“ in unbefristete Pflege umgewandelt
Wenn Eltern ihre Kinder nicht ausreichend versorgen, schützen oder fördern können – oder, wenn sie ihre Kinder sogar verletzen, können diese Kinder (nach §33 SGB VIII – Sozialgesetzbuch 8) in einer anderen Familie aufgenommen und erzogen werden. Kinder brauchen in dieser Lebenssituation Unterstützung. Sie müssen die neue Situation verstehen und bewältigen.
Pflegekinder leben mit zwei Familien. Deswegen heißt unser Fachdienst bei der AWO SH gGmbH „Kinder in zwei Familien“.
Wir wollen die Situation des Kindes sichtbar machen: Das Kind ist und bleibt leibliches Kind seiner Eltern. Jedoch lebt es mit und in einer anderen Familie, der Pflegefamilie.
Eine Pflegefamilie bietet im Gegensatz zu einer anderen betreuten Wohnform („Heimeinrichtung“) einen überschaubaren „ganz normalen familiären“ Alltagsrahmen – außerdem einen vertrauten Personenkreis und geregelten Tagesablauf, gemeinsame Mahlzeiten, Trost, kindgerechte Freizeitgestaltung und beruhigendes Zubettbringen.
Pflegekinder sind keine Adoptivkinder. Auch wenn sie dauerhaft in einer anderen Familie leben, bleiben die verwandtschaftlichen Beziehungen zur Herkunftsfamilie bestehen.
Solange die Kinder in befristeter Pflege durch den Fachdienst Kinder in zwei Familien der AWO SH gGmbH betreut werden, finden die Besuchskontakte mit der Herkunftsfamilie in fast allen Fällen in den gemütlich eingerichteten Räumlichkeiten der AWO in der Moislinger Allee 97 statt.
Während der befristeten Pflege wird seitens der MitarbeiterInnen des Allgemeinen Sozialen Dienstes der Hansestadt Lübeck geklärt, ob die Kinder zu ihren Herkunftsfamilien zurückkehren können, oder ob sie dauerhaft in einer Jugendhilfe-Maßnahme untergebracht werden müssen.
Die Besuchskontakte stellen sicher, dass Kinder im Rahmen der befristeten Vollzeitpflege im Kontakt mit ihrer Familie bleiben.
Während die Kinder ihre Familie in den Spielzimmern der AWO sehen, können die Pflegeeltern spazieren gehen, einkaufen oder sich ebenfalls in unseren Räumlichkeiten aufhalten, sich mit Kaffee und Keksen stärken oder sich mit Fragen bzw. Anliegen an die Fachkräfte von Kinder in zwei Familien der AWO gGmbH wenden.
1. Infoabend
2. Bewerbungsbogen abgeben
3. Hausbesuch 1
4. Grundqualifizierung 1 (GQ 1)
5. Unterlagen abgeben
6. Weitere Gespräche
7. Aufnahme eines Kindes
8. Grundqualifizieurng 2 (GQ 2)