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Welche Voraussetzungen gibt es, um Pflegefamilie zu werden?

Sie überlegen, ein Pflegekind aufzunehmen! Dann sind Sie ein Mensch mit Freude am Zusammenleben mit Kindern. Sie wollen sich engagieren, „etwas zurückgeben“ oder die eigene Familie erweitern.

 

Ein Pflegekind wird Ihren Familienalltag bereichern und lebendig machen.

Für die Aufnahme eines Pflegekindes ist ihr Familienstand nicht ausschlaggebend. Sie müssen nicht verheiratet sein. Unverheiratete oder gleichgeschlechtliche Paare können ebenso wie Alleinstehende ein oder mehrere Pflegekind/er aufnehmen. Auch Großelternpaare sind willkommen – viele leisten bereits ausgesprochen wertvolle Hilfe für Kinder unserer Stadt.

Das Wichtigste, was Sie benötigen ist Humor, ein Herz für die Kinder und Offenheit für deren Lebens- und Familien-Erfahrungen.

Kinder brauchen Platz - zum Spielen und Lernen, zum Herumtollen und Aufwachsen. Es muss nicht immer sofort ein eigenes Zimmer für das Kind vorhanden sein. Ihre Wohnung muss für die Bedürfnisse des Kindes ausreichen, welches Sie aufnehmen.

Für Ihr Pflegekind benötigen Sie Zeit und Aufmerksamkeit. Das Kind braucht Sie als Halt, Stabilität, Sicherheit. Es hat schwierige, irritierende, anstrengende Erfahrungen hinter sich.

Die Berufstätigkeit teilen sich Pflegeeltern häufig so auf, dass eine Person mehr und die andere weniger Stunden arbeitet, um für das Kind da sein zu können.

Wichtig ist, dass Sie in gesicherten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und mit Ihrem Einkommen unabhängig von den Leistungen für Ihre Pflegeeltern-Tätigkeit sind.

Welche Leistungen Sie vom Jugendamt der Hansestadt Lübeck für Ihre Arbeit erhalten sehen Sie › hier.

Für das gute Gelingen bei der Pflege eines Kindes ist die Akzeptanz aller Familienmitglieder wichtig. Beide PartnerInnen und die eigenen Kinder der Familie müssen die Pflegschaft wollen.

Die Zeitspanne vom ersten Infoabend bis zur Aufnahme eines Pflegekindes beträgt einige Monate. Im Vergleich dazu vergehen zwischen 2 bis 7 Jahren bis Sie ein Adoptivkind aufnehmen können.

Sie müssen gesundheitlich in der Lage sein, sich gut um die anvertrauten Kinder zu kümmern.

Kooperationsbereitschaft ist eine wichtige Eigenschaft von Pflegeeltern. Sie übernehmen eine Aufgabe der Jugendhilfe und werden und werden dafür mit mehreren Partnern zusammenarbeiten. Dazu gehören: Mitarbeiter/-innen von Jugendämtern, freien Jugendhilfeträgern und anderen Institutionen.

Auf die Aufgabe als Pflegeeltern werden Sie durch die kostenlose Grundqualifizierung 1 (GQ1) vorbereitet. Auch nach der Aufnahme des Pflegekindes können Sie jederzeit die fachliche Unterstützung des Fachdienstes Kinder in zwei Familien der AWO SH gGmbH und des Pflegekinderdienstes der Hansestadt Lübeck in Anspruch nehmen sowie an den laufenden Fortbildungsangeboten teilnehmen.

Im Verlauf der Grundqualifizierung 1 werden wir von Ihnen ein Führungszeugnis benötigen.

Sie müssen bereit sein, z. B. durch Besuchskontakte die Beziehung zwischen Ihrem Pflegekind und seinen Eltern aufrechtzuerhalten, wenn dies für die Entwicklung Ihres Pflegekindes förderlich ist. Hierbei werden Sie von Fachkräften der betreuenden Dienste (Kinder in zwei Familien der AWO gGmbH bei befristeter Pflege und Pflegekinderdienst der Hansestadt bei unbefristeter Pflege) kompetent betreut.

 

Frau Stier (Eine Alleinerziehende mit eigenen Kindern, die häufig für begrenzte Zeiträume größeren Kindern ein Heim gibt):

„Meine Mama kann jetzt erst mal gesund werden – und dann gehe ich wieder zurück und habe gleich noch von meiner Pflegefamilie quasi Freunde-Geschwister dazubekommen.“

Infohotline
0451 / 504 15 44
Nächster Infoabend
Do, 01.01.1970 16-18 Uhr
Wir freuen uns, wenn Sie sich zum Infoabend anmelden. Derzeit ist eine Teilnahme nur mit Anmeldung möglich.

Die einzelnen Schritte, um Pflegefamilie zu werden:

1. Infoabend
2. Bewerbungsbogen abgeben
3. Hausbesuch 1
4. Grundqualifizierung 1  (GQ 1)
5. Unterlagen abgeben
6. Weitere Gespräche
7. Aufnahme eines Kindes
8. Grundqualifizieurng 2 (GQ 2)

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