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Weiterführung des Berufes

Die wirtschaftliche und finanzielle Situation der Pflegepersonen muss abgesichert sein, es muss also ein gesichertes Einkommen zur Verfügung stehen. Das monatlich gezahlte Pflegegeld besteht lediglich aus einem Betrag für den Lebensunterhalt des Kindes und einem Anerkennungsbetrag für die Erziehungsleistung.

Viele Pflegepersonen sind in Teilzeit berufstätig, beziehungsweise teilen Vollzeit- und Teilzeitstellen entsprechend der Erziehungstätigkeit auf. Auch Alleinerziehende oder Wohngemeinschaften können gegebenenfalls ein oder mehrere Pflegekinder aufnehmen. Auch hier kann die vom Jugendamt vorausgesetzte notwendige materielle Stabilität für das Pflegekind nur über eine zusätzliche Berufstätigkeit gesichert werden

Finanzielle Unterstützung

Die Pauschale für den Lebensunterhalt des Kindes erhalten Sie für Aufwendungen, die Ihr Pflegekind direkt betreffen, also für Nahrung, Kleidung, Miete, Strom, Heizung, Schulmaterialien, Taschengeld, Spielzeug usw. Sie richtet sich nach dem Alter des Kindes. Die Abgeltung der Erziehungsleistung erhalten Sie für Ihre pädagogischen Bemühungen. Die Zahlung wird bei der befristeten Pflege für die Tage geleistet, an denen Sie das Kind in Pflege haben. Mit welcher finanziellen Leistung Sie genau rechnen können, erfahren Sie in der Grundqualifizierung 1, welche für angehende Pflegeeltern als Orientierung, Entscheidungshilfe und Grundlagenvermittlung dient.

 

Familie Roden (Eine Familie mit eigenen Kindern) hat den kleinen Thomas vor 1,5 Jahren als Poolfamilie aufgenommen. Er wird mit großer Wahrscheinlichkeit in der Familie verbleiben und muss dadurch keinen weiteren Beziehungsabbruch verkraften:

„Naja, es dauert ja nun noch eine Weile, bis endgültig entschieden ist, wie es weitergeht. Wir nehmen es so wie es ist. Jeder Tag mit ihm ist ein Geschenk, wir freuen uns so, ihn kennengelernt zu haben. Er vertraut uns.“

Infohotline
0451 / 504 15 44
Nächster Infoabend
Do, 01.01.1970 16-18 Uhr
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